
Erste Hilfe in Deutschland – Individuelles Kurskonzept für zielgenaue Ausbildung
Erste Hilfe Kurse RMÉ bietet ein individuelles Kurskonzept für Unternehmen, Schulen, Kitas, Vereine, Feuerwehren, Pflegeeinrichtungen und Fahrschulen in ganz Deutschland.
Ob Erste Hilfe Kurs in Lingen, medizinisches Notfalltraining im Emsland oder BG-zertifizierte Inhouse Schulung – bei uns erhalten Sie praxisnahe, rechtssichere und anerkannte Ausbildungskonzepte.


Erste-Hilfe-Kurse für alle Lebenslagen – kompetent und praxisnah
Im Alltag oder Beruf – jeder sollte die Grundlagen der Ersten Hilfe beherrschen. Unsere Erste-Hilfe-Kurse in Lingen und im Emsland vermitteln die wichtigsten Maßnahmen, um im Ernstfall schnell und sicher zu handeln.
Von der stabilen Seitenlage über die Herz-Lungen-Wiederbelebung bis zur Versorgung von Wunden: Bei RMÉ lernen Sie praxisnah und unter fachkundiger Anleitung.Unsere BG-zertifizierten Erste-Hilfe-Lehrgänge richten sich an Privatpersonen, Führerscheinbewerber, Unternehmen und alle, die ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen möchten.

Erste Hilfe am Kind – Sicherheit und Vertrauen im Notfall
Ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind vermittelt das nötige Wissen und Selbstvertrauen, um bei Kindern im Notfall ruhig und richtig zu reagieren.
Bei RMÉ lernen Eltern, Erzieher und Betreuungspersonen, wie sie Kinderkrankheiten, Atemnot, Verletzungen und allergische Reaktionen richtig behandeln.
Ein Schwerpunkt liegt auf Wiederbelebungstechniken bei Kindern sowie dem richtigen Verhalten bei Asthmaanfällen, Erstickungsgefahr und Vergiftungen.
Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor – und werden Sie zum sicheren Begleiter für Ihr Kind.



Erste-Hilfe-Kurse im Betrieb – Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Sicherheit im Betrieb beginnt mit geschulten Ersthelfern. Unsere Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe in Lingen und im Emsland vermitteln praxisnahes Wissen – vom Anlegen von Verbänden bis zur sicheren Reaktion bei Arbeitsunfällen.
RMÉ bietet betriebsspezifische Erste-Hilfe-Schulungen, damit Ihre Mitarbeitenden im Ernstfall kompetent handeln können.

Notfalltraining für Arztpraxen – sicher handeln, wenn jede Sekunde zählt
Unser Notfalltraining für Arztpraxen in Lingen und im Emsland ist auf die typischen medizinischen Notfälle zugeschnitten.
Von Herzinfarkt und Asthmaanfall bis anaphylaktischem Schock – Ihr Praxisteam lernt, im Notfall professionell zu reagieren.
Das Training umfasst:
- Umgang mit AED-Geräten
- Erstellen eines Notfallplans
- Teamkommunikation & Koordination mit Rettungsdiensten
Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Patienten und Ihres Teams.



Kostenübernahmeanträge der Berufsgenossenschaften
Dieser Formular dient zur Abrechnung mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, ausgenommen Mitglieder der BGW-BGN-LUKN- UK NRW
Wir sind Vertragspartner mit allen Berufsgenossenschaften und rechnen mit diesen selbstständig ab.

Kostenübernahmeantrag BGW Mitglieder
Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert prüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist.
Nutzen Sie das Online-Verfahren, um jemanden zur Schulung anzumelden.
Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken.
Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle.Bitte Hier die Kostenübernahme beantragen.
Antrag zur Kostenübernahme



Kostenübernahmeantrag BGN Mitglieder
In einer Notfallsituation sind Ersthelfer mit eingeübten, zielsicheren Handgriffen lebenswichtig. Deshalb ist die Erste-Hilfe-Ausbildung der BGN praxisorientiert.
Die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist für Beschäftigte aus BGN Mitgliedsbetrieben kostenlos. Die BGN zahlt die Lehrgangsgebühren.
Sie möchten an einer Ersthelferausbildung teilnehmen? Damit die BGN die Kosten übernimmt, müssen Sie hier das Abrechnungsformular anfordern.
https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Landesunfallkasse Niedersachsen
Unfälle geschehen plötzlich und unerwartet. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet, die ärztliche Versorgung veranlasst und der Verletzte sachkundig transportiert wird.
Der GUVH und die LUKN übernehmen im Rahmen ihrer Haushaltsmittel in ihren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen auf Antrag die Kosten für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung gem. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26. Die Kurse dürfen nur von ermächtigten Erste-Hilfe-Organisationen durchgeführt werden. Bitte die Kostenübernahme hier beantragen.
https://www.lukn.de/praevention/erste-hilfe-antragsverfahren/



Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Wer kann diesen Kurs besuchen?
Beschäftigte an staatlichen und privaten weiterführenden Schulen, die als betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer eingesetzt werden sollen (pädagogisches Personal, Schulhausmeister:innen und Schulsekretär:innen).
Die Unfallkasse NRW übernimmt alle zwei Jahre die Lehrgangskosten nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB VII). Bitte hier beantragen
https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/erste-hilfe/formulare.html

Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Dieses Handbuch beschreibt Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder.
Es hilft, die notwendigen Erste-Hilfe-Kenntnisse nach dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu festigen und immer wieder aufzufrischen.
ZUM HANDBUCH Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.



Handbuch Erste Hilfe im Betrieb
Das vorliegende Handbuch zur Ersten Hilfe beschreibt die allgemeingültigen Erste-Hilfe-
Maßnahmen in Deutschland, wie sie aktuell von den zertifizierten Ausbildungsstellen vermittelt werden.
Die aktuellen (2015) Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC) sind berücksichtigt.
Das Buch hilft Ihnen dabei, die notwendigen Erste-Hilfe-Kenntnisse zu erwerben und nach dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu festigen und immer wieder aufzufrischen.
ZUM HANDBUCH.

Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer
Erste Hilfe ist eine rechtmäßige Handlung. Grundsätzlich brauchen Ersthelferinnen und Ersthelfer nach geleisteter Hilfe an einem Notfallort dann nicht mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn sie die ihnen bestmögliche Hilfe geleistet oder so sachgerecht gehandelt haben, wie sie es in der Ersten-Hilfe-Ausbildung gelernt haben oder wie es für sie nach bestem Wissen erforderlich schien.HIER ZU DEN RECHTSANFRAGEN



Erste-Hilfe-Material Bestückungslisten
In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
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